Als staatlich anerkannte Ersatzschule erhalten wir vom Land Rheinland-Pfalz Zuschüsse. Diese decken allerdings nur einen Teil unserer Personalkosten. Alle übrigen Kosten – vor allem des günstigen Lehrer-Schüler-Schlüssels (nahezu durchgängiges Teamteaching!), aber auch laufende Sachkosten wie Miete, Ausstattung, Lehrmaterial und Verpflegung – müssen Trägerverein und Eltern daher selbst aufbringen.
Die wesentlichen Finanzierungsbausteine sind dabei
- Elterndienste
- Elternunterricht
- Finanzielle Zuwendungen der Eltern (s.u)
- Vereinsbeiträge
- Spenden + Sponsoring
Der Besuch der Freien Reformschule Speyer soll grundsätzlich Kindern aus allen Bevölkerungsschichten offenstehen. Im Rahmen unserer leider sehr begrenzten finanziellen Möglichkeiten bemühen wir uns um Lösungen, wenn in Einzelfällen die Einkommensverhältnisse der Eltern ein Thema sind.
Freiwillige Zuwendung der Eltern
Die Eltern erklären sich bereit, dem Schulträger für die Dauer dieses Schulvertrages eine freiwillige monatliche Zuwendung zukommen zu lassen. Deren Höhe beträgt in Abhängigkeit von der Höhe des zu versteuernden Einkommens der Eltern:
bis 3.000 € monatlich | 250 € |
über 3.000 € bis 5.000 € monatlich | 300 € |
über 5.000 € monatlich | 400 € |
Essensgeld
Für die Dauer des Schulvertrags übernimmt die Schule an Unterrichtstagen die Verpflegung des Kindes in Form eines Mittagessens einschließlich Getränke. Davon ausgenommen sind Tage, an denen die Schule bereits um 13 Uhr oder früher endet, sowie Tage, an denen die Kinder ganztägig im Wald oder auf Exkursion sind.
Das Entgelt hierfür beträgt zurzeit kalendermonatlich 45,- € pro Kind zzgl. 4,- € pro Kind für eine wöchentliche Obstkiste.
Elterndarlehen
Die Eltern gewähren dem Schulträger ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von 3.000 € direkt nach der Aufnahme.
Das Darlehen ist zur Rückzahlung fällig nach Ablauf von 2 Jahren nachdem das betreffende Kind die 4. Klassenstufe der Grundschule durchlaufen hat.
Das Geld dient unserer Absicherung und bestehende Forderungen des Schulträgers werden nach Vertragsende mit dem Darlehen verrechnet.